
Am 21.01.1999 wurde der eingetragene Verein „Badegemeinschaft Ovenstädt-Hävern e.V.“ auf der Gründungsversammlung in der Alten Schule in Hävern gegründet und zählt inzwischen 248 Mitglieder.(Stand 26.03.2012)

Auszug aus der Satzung:
§ 2 – Zweck, Ziele und Aufgaben
2. Ziel des Vereins ist es, eine Badestelle an der Abgrabungsfläche der Kiesgrube Ovenstädt GmbH zwischen Ovenstädt und Hävern zu betreiben.
4.Der Verein macht sich neben der Trägerschaft für die Badestelle zur Aufgabe, für jung und alt der umliegenden Ortschaften Ovenstädt, Hävern, Großenheere, Buchholz die Erholungs- und Freizeitbetätigung in der Badegemeinschaft zu fördern.
§ 5 – Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind berechtigt:
1. Die Einrichtungen des Vereins zu nutzten, insbesondere innerhalb der Badestelle Erholung und Freizeit durch das Baden in der Gemeinschaft oder alleine zu genießen.
2. Hierzu auch Gäste einzuladen und mitzubringen.
3. An den Versammlungen des Vereins teilzunehmen.
4. Die Rechte auszuüben, die Ihnen in der Mitgliederversammlung bei der Wahl des
Vereinsvorstandes und bei der Verwaltung des Vereinsvermögens zustehen.
Die Mitglieder erkennen durch ihren Beitritt die Bestimmungen dieser Satzung an und
verpflichten sich, den Verein bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Mitgliedschaft ist die Anerkennung der Benutzungs-
ordnung des Vereins. Jedes Mitglied erhält diese Benutzungsordnung gegen Unterschrift ausgehändigt und verpflichtet sich damit auch, Gäste vor Betreten der Badestelle im Sinne dieser zu informieren
Vorstand der “Badegemeinschaft” (Stand: März. 2011)