Ende des “Mengedorfes“ Hävern

In alten Zeiten unterstanden zwei Häverner Höfe- der Meierhof und der Blomesche Hof- der Gerichtsbarkeit des Domkapitels in Minden. Weiterhin handelte es sich in Hävern bis in das frühe 19. Jahrhundert um ein Mengedorf. Auch nachdem alle übrigen Höfe zu dieser Zeit unter preußischer Gerichtsbarkeit mit Sitz in Petershagen gelangt waren, gab es noch vier hannöversche  Höfe, die unter der Gerichtsbarkeit von Hannover mit Sitz in Stolzenau standen. Die preußischen Höfe hatten die Hausnummer 1-24. Da die hannoverschen Höfe ebenfalls ab 1 nummeriert wurden, gab es kurioserweise in Hävern die Hausnummer 1-4 doppelt. Diese Situation eines “Gemenges“ von Untertanen zweier Landesherren in einem Dorf führte zu sehr unschönen Zuständen. Abgesehen davon, dass die Landesherren gelegentlich miteinander verfeindet waren und dies natürlich durch ihre Untertanen ausfechten ließen, waren Verwaltungsstreitigkeiten und Steuerunstimmigkeiten die Folgen, der Schmuggel blühte, zum Beispiel mit dem raren Salz. Streit gab es bei Einquartierungen, weil hannoversche Bauern in preußischen Dörfern keine Einquartierung duldeten, während die preußischen „Untertanen“ in den hannoverschen Dörfern die Einquartierung hinnehmen mussten. Durch eine Grenzbereinigung wurde endlich Ordnung geschaffen. Mit dem Bückeburger Vertrag wurde im preußisch-hannoverschen Grenzgebiet eine klare Linie geschaffen, die bis heute besteht. Ab 1838 gab es in Hävern vier neue Hausnummer: 25-28. Haus 25 (1) gibt es nicht mehr, Haus 26 (2) Maninge Hof, Haus 27 (3) Reinkinge Hof, Haus 28 (4) Hof Hartmann. Politisch, juristisch und verwaltungsmäßig war nun die gesamte kleine Gemeinde Hävern mit dem Amtssitz Petershagen Preußen zugeordnet. Auch sieben Höfe in Ovenstädt fielen an das Königreich Preußen, während die ehemals preußischen Höfe in den Dörfern Glissen, Halle, Brüninghorstedt und Westenfeld an das Königreich Hannover kamen.

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Grenzstein